Seit dem 1. Juli 2021 dürfen keine neuen Hybridelektro- bzw. Elektrofahrzeuge ohne eingebautes Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) mehr zugelassen werden. Das System dient zur Geräuscherzeugung, um die Sicherheit für weitere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Dennoch sind E-Autos weiterhin schlechter wahrnehmbar als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor – dies zeigte zuletzt eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Besonders für Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Sehbehinderung können diese Mängel zu riskanten Situationen im Straßenverkehr führen. Deshalb hat die Stimmkreisabgeordnete für München-Land Süd, Kerstin Schreyer, MdL, federführend einen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht, der zur Änderung der Vorgaben für das AVAS-Geräusch sorgen soll.
In seiner letzten Sitzung hat nun der fachlich zuständige Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Bayerischen Landtags den Antrag einstimmig angenommen. Kerstin Schreyer: „Ich freue mich, dass die Fachpolitiker meinem Antrag zugestimmt haben. Die AVAS-Mängel müssen behoben werden – für mehr Sicherheit auf Bayerns Straßen!“