Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Taufkirchen im Landkreis München fühlen sich durch das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März - dem sogenannten Alimentationsgesetz - ungerecht behandelt. Im dort geregelten Orts- und Familienzuschlag werden die Beamten in Ortsklasse II bemessen, während die unmittelbaren Nachbargemeinden, die Landeshauptstadt München sowie der Landkreis München in der Ortsklasse VII eingeordnet sind.
MdL Fackler zeigte Verständnis für die Situation und sagte seine Unterstützung zu. Er wies aber gleichzeitig darauf hin, dass im Alimentationsgesetz die Ortsstufenklassen nach einem objektiven Maßstab festgelegt wurden. Dafür hatte das Bundesverfassungsgericht das Wohngeldgesetz des Bundes empfohlen. „Ich werde meinem Ausschuss nun vorschlagen, dass wir vom zuständigen Finanzministerium prüfen lassen, ob auch ein anderer objektiver Ansatz für die Festlegung der Ortsstufenklassen gewählt werden kann“, so MdL Fackler. Dazu werde man auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern einholen müssen, wie dort die Einstufung in die jeweiligen Ortsklassen vorgenommen wurde und wie dort mit Sondersituationen umgegangen wird. „In jedem Fall brauche es aber eine Gesetzesänderung oder Gesetzesergänzung, die leider nicht in einem Hauruck-Verfahren zu machen sein wird. Ich kann aber versichern, dass wir uns intensiv mit der Sonderthematik Taufkirchen beschäftigen werden“, so MdL Fackler.