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Aktuelles

16.04.2015

Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL erklärt zur gestrigen mündlichen Verhandlung des Betreuungsgeldes vor dem Bundesverfassungsgericht:

„Die Ergebnisse der gestrigen Verhandlung sind mir völlig unverständlich. Mit der Einführung des Betreuungsgeldes vor eineinhalb Jahren haben wir Familien bei der Kinderbetreuung vor eine echte Wahlfreiheit gestellt.

Von dieser Erfolgsgeschichte zeugen die bisher circa 400.000 Familien, die davon bereits Gebrauch gemacht haben. Sie haben sich bewusst dagegen entschieden, ihre Kinder in öffentlichen Angeboten betreuen zu lassen. Dass sie hierfür finanziell unterstützt werden, war uns ein großes Anliegen und ist zudem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Familien sollten uns dies wert sein!

Was kann falsch daran sein, wenn Berlin Familien unterstützt und hierfür finanziell aufkommt? Das Betreuungsgeld ist keine Herdprämie, sondern Teil eines Gesamtkonzeptes zur Entlastung von Familien. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies im Urteil in einigen Monaten berücksichtigt!“