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Aktuelles

09.10.2015

Schreyer-Stäblein: Zuwendung nach Art. 2 BayGVFG für Nachrüstung von Lichtzeichenanlagen mit Gehweg- und Halbschranken am Bahnübergang Kaiserstraße/ Gemeinde Neubiberg

 Neubiberg. „Das Bayerische Innenministerium hat aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberbayern das Bauvorhaben „Nachrüstung von Lichtzeichenanlagen mit Halbschrankjen und Gehwegschranken im Zuge der Bahnstrecke München Giesing – Kreuzstraße (5552) am Bahnübergang „Kaiserstraße“ durch die Gemeinde Neubiberg als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anerkannt“, teilte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL mit. Das Neubauprojekt dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und wird in das Förderprogramm aufgenommen. Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 679.000 Euro sind circa 185.000 zuwendungsfähig. Hierzu wird nach Art. 2 BayGVFG bei vollständiger Verwirklichung der Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 80.000 Euro in Aussicht gestellt.

 

„Es freut mich, dass der Freistaat Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden fördert und daher die Gemeinde Neubiberg bei der baulichen Maßnahme finanziell unterstützt“, sagte die Stimmkreisabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein.