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Neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Gesundheitsministerin Huml und Sozialministerin Schreyer: Gesetz stärkt psychiatrische Versorgung und Rechtssicherheit für Menschen mit psychischen Erkrankungen

11.04.2018

 Das geplante Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG), mit dem die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen in Bayern weiter ausgebaut wird, rückt näher. Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer stellten heute in der Sitzung des Kabinetts das Ergebnis der Verbandsanhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Ministerrat stimmte zu.
Gesundheitsministerin Huml betonte: "Die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in psychischen Krisen ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb ist der flächendeckende Ausbau eines im Endausbau rund um die Uhr erreichbaren Krisendienstes für Betroffene ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes. An das Hilfsangebot können sich auch Angehörige von Betroffenen wenden. Ziel ist es, Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie - soweit erforderlich - freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln. Dadurch sollen auch stationäre psychiatrische Einweisungen, insbesondere sogenannte Zwangseinweisungen, auf das absolute Mindestmaß verringert werden."
Im Rahmen des BayPsychKHG wird auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu geregelt. Sozialministerin Schreyer sieht Vorteile für alle Beteiligten: "Menschen mit psychischen Problemen brauchen neben einer guten medizinischen Versorgung auch Rechtssicherheit und Transparenz. Das neue Gesetz bietet genau das: Wir schützen die Betroffenen durch die Einführung eines Richtervorbehalts und sichern die Qualität durch unabhängige Stellen. An diese können sich die die Betroffenen mit ihren Fragen wenden. Mit einer eigenen Fachaufsicht steht zudem auch eine weitere Beschwerdemöglichkeit bereit. Davon profitieren alle: Die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in den Unterbringungseinrichtungen."
Zudem sollen Präventionsstellen psychisch erkrankten Menschen, die zu Gewalt neigen, ambulante Hilfe anbieten. Sie werden landesweit eingerichtet. Das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung, das Ansprechpartner für untergebrachte Personen ist, aber auch zum Beispiel ohne Anlass Kontrollen durchführen kann, wird in Nördlingen angesiedelt.
Gesundheitsministerin Huml erläuterte: "Mit dem BayPsychKHG verbessern wir auch die Prävention bei psychischen Erkrankungen und stärken die Stellung der Selbsthilfe in der psychiatrischen Versorgung. Denn die maßgeblichen Organisationen der psychiatrischen Selbsthilfe sollen künftig bei Fragen zur Versorgung sowie Weiterentwicklung von Therapieangeboten beteiligt werden." Die von Verbänden geforderte Etablierung von unabhängigen Beschwerdestellen, soll außerhalb des Regelungsbereichs des BayPsychKHG  realisiert werden.
Mit dem BayPsychKHG wird außerdem eine regelmäßige bayerische Psychiatrieberichterstattung als Grundlage für die laufende bedarfsgerechte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung eingeführt. Die Koordination des alle drei Jahre erscheinenden Berichts wird dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übertragen.
 

 

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