Das Bayerische Kabinett hat sich heute auf eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen an dem neuen bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verständigt. „Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst“, sagte Sozialministerin Kerstin Schreyer.
Auf die sogenannte Unterbringungsdatei soll vollständig verzichtet werden. „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren“, so Schreyer. Auch mit der Sprache des Gesetzes soll den Belangen der psychisch Kranken besser Rechnung getragen werden. Insbesondere sollen die Verweisungen vom Maßregelvollzugsgesetz in das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz gestrichen werden, die bisherigen Besuchskommissionen werden fortgeführt. Die Änderungen sollen der Mehrheitsfraktion im Landtag vorschlagen werden mit dem Ziel, dass diese in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.Die öffentlich-rechtliche Unterbringung betrifft nur den kleinen Kreis von Menschen mit psychischer Erkrankung, die aufgrund einer erheblichen Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung durch Kreisverwaltungsbehörden oder die Polizei in ein Krankenhaus gebracht werden – eine solche Unterbringung ist nur auf richterliche Anordnung rechtlich zulässig. Sozialministerin Schreyer betonte, dass sie den Dialogprozess über die jetzigen Empfehlungen hinaus intensiv weiterführen wolle.