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Kerstin Schreyer-Stäblein: Förderung kommunaler Hochbauten

Pressemitteilung vom 05.06.2014

06.06.2014

Der Freistaat Bayern lässt auch den Landkreis München in diesem Jahr nicht im Stich. Laut der Stimmkreisabgeordneten Kerstin Schreyer-Stäblein werden im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes (Artikel 10, FAG) zahlreiche Maßnahmen im Landkreis München staatlich gefördert. Diese Förderung diene der finanziellen Unterstützung von Projekten, deren Umsetzung für Kommunen ohne staatliche Hilfe oftmals nicht realisierbar wäre. Es handle sich jedoch um freiwillige Leistungen durch den Freistaat, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Im Stimmbereich von Kerstin Schreyer-Stäblein, München-Land-Süd, werden folgende Gemeinden bedacht:

Aying: 263.000 Euro für die Erweiterung der Mittagsbetreuung in der Grundschule

Höhenkirchen-Siegertsbrunn: 112.000 Euro für die Erweiterung der Grund- und Hauptschule; 155.000 Euro für den Neubau des Hauses für Kinder an der Altlaufstraße (Kindergarten, Kinderhort und Mittagsbetreuung)

Sauerlach: 53.000 Euro für den Neubau eines Kindergartens

Schäftlarn: 90.000 Euro für die Errichtung eines Kinderhortes an der Grundschule; 480.000 Euro für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; 40.000 Euro für den Umbau und die Erweiterung des Kindergartens „Kindernetz Schäftlarn e. V.“

Taufkirchen: 130.000 Euro für den Neubau eines Kindergartens am Köglweg; 60.000 Euro für den Neubau eines Kinderhauses am Postweg

Unterhaching: 612.000 Euro für den Neubau der Grundschule und Mittelschule mit Turnhalle und Freisportanlagen

 

Weiterhin erhält der Zweckverband Staatliche Realschule Taufkirchen für den Neubau der Realschule 139.000 Euro und der Zweckverband weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München 70.000 Euro für die Generalsanierung der Turnhalle der Realschule Neubiberg und weitere 459.000 Euro für die Generalsanierung des Gymnasiums Neubiberg.

Insgesamt erhalten die Kommunen für ihre Hochbaumaßnahmen in diesem Jahr rund 393 Millionen Euro aus staatlichen Mitteln. Das sind 17 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit wird der von den Kommunen angemeldete Bedarf erneut vollumfänglich gedeckt.

„Ich freue mich sehr, dass mein Einsatz für die zahlreichen Bauprojekte in meinem Stimmkreisbezirk Früchte trägt“, kommentiert Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein die vom Bayerischen Finanzministerium bekannt gegebene Zuweisung für kommunale Hochbauprojekte. „Der Freistaat Bayern zeigt sich damit erneut als verlässlicher Partner.“ Die Förderung soll gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche kommunale Infrastruktur angeboten werden kann - insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die Höhe der Zuwendungen basiert auf der finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Antragstellers. Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung erfolgen im Rahmen der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaats Bayern an kommunale Körperschaften. Diese werden durch die Richtlinien über Zuweisungen des Freistaats Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich ergänzt. Beantragt werden können Zuweisungen nur für den Bau, den Umbau und die Erweiterung der jeweiligen Einrichtungen. Auch Generalinstandsetzungen oder der Erwerb eines Gebäudes sind zuweisungsfähig, falls dadurch ein erforderlicher Neu- oder Erweiterungsbau umgangen werden kann. Um die Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten zu vereinfachen, wurden für Neu- und Erweiterungsbauten sogenannte Kostenrichtwerte festgelegt.

Stimmkreisbüro Kerstin Schreyer

Parkstraße 19
82008 Unterhaching
Telefon : 089/66557816
Telefax : 089/66557818