„Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stärkt das Parlament in seinen Untersuchungsrechten. Sie stellt klar, dass auch das Handeln der Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive durch den Bayerischen Landtag kontrolliert werden kann.“ Mit diesen Worten zeigte sich der CSU-Landtagsabgeordnete Jürgen W. Heike erfreut über die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das Gericht hatte über die Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses Labor zu urteilen. Heike hatte den Bayerischen Landtag als Prozessvertreter in dem Verfahren vertreten.
Der Bayerische Landtag hatte den Untersuchungsausschuss Labor im Juli dieses Jahres mit einem umfangreichen Fragenkatalog eingesetzt. Nachdem gegen diesen Beschluss Verfassungsbeschwerde eingelegt worden war, hat der Bayerische Landtag der Bitte des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs entsprochen, einen Teil der Fragen bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zu behandeln. Mit der heutigen Entscheidung wurde die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
(Pressemitteilung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag vom 18.11.2014)