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Erwin Huber: 10H-Regelung für Windräder ist rechtskonform

05.02.2015

„Die Änderung der Bayerischen Bauordnung mit der sogenannten 10H-Regelung nutzt den Spielraum, den das Bundesrecht den Ländern für die Genehmigung von Windkraftanlagen ausdrücklich gibt, passgenau aus“, stellt Erwin Huber, wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, fest.

Man sehe der Klage der Opposition deshalb sehr gelassen entgegen. 

Im übrigen bringe die Regelung eben kein Verbot von Windkraftanlagen mit geringerem Abstand. Es brauche als Voraussetzung lediglich einen Bebauungsplan der betroffenen Gemeinde. „Wir haben nur eine Verfahrensregel beschlossen, aber weder juristisch noch faktisch ein Verbot von Windkraftanlagen“, betont der CSU-Wirtschaftspolitiker. Die kommunale Zuständigkeit werde durch die Neuregelung deutlich gestärkt und nicht geschwächt, denn unterhalb der Grenze der zehnfachen Höhe entscheide nun letztlich die Gemeinde vor Ort, ob und wo Windkraftanlagen entstehen. Die Einschränkung der Privilegierung der Anlagen im Außenbereich eröffne erst die Mitsprache der Gemeinde.
Wer die bayerische Regelung ablehne, will letztlich weniger statt mehr Mitsprache der Bürger.


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