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Dr. Florian Herrmann: Mit digitaler Spurensicherung Verbrechensbekämpfung verbessern – Bundesjustizminister soll Entwurf vorlegen

26.02.2015

„Telekommunikationsdaten sind nicht nur für die Verfolgung von Terroristen notwendig. Sie ermöglichen auch die Aufklärung wesentlich häufiger vorkommender schwerer Straftaten“, so die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag in einem Dringlichkeitsantrag. Bei diesen Straftaten handelt es sich beispielsweise um Mord, Kinderpornografie, Computerbetrug oder Hackerangriffe. Eine digitale Spurensicherung würde die Möglichkeiten der Ermittlungen deutlich erweitern.

„Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 hat bestätigt, dass eine Vorratsdatenspeicherung sinnvoll und hilfreich sei, um schwere Verbrechen zu bekämpfen oder aufzuklären und Terroranschläge zu vereiteln“, so Dr. Florian Herrmann, Innenpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion. Das Bundesverfassungsgericht liegt inhaltlich auf der gleichen Schiene. Entscheidend für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei die Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Bürger.
Die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, die Datensicherheit sowie die Frage der Zugriffsrechte müssen in einem Gesetz klar geregelt werden. „Gespeichert würden ohnehin nur die Verbindungsdaten, also Wer, Wo, mit Wem, Wie lange kommuniziert. Der Inhalt,  als das Was, werde nicht gespeichert. Es geht also nicht um die massenhafte Speicherung von Daten oder gar einen staatlichen Vorrat an Daten, sondern um eine digitale Spurensicherung, die Ermittlern bei der Verhinderung und Aufklärung von Verbrechen ein neues wirkungsvolles Instrument in die Hand gibt“, erklärte Herrmann. Die Speicherung der Daten erfolgt durch das Telekommunikationsunternehmen, nicht durch staatliche Stellen oder gar die Polizei.
In Deutschland wurden 2010 über 1.000 Auskunftsersuche an Telekommunikationsdienstleister gestellt. In 80 Prozent der Fälle waren keine Daten vorhanden, sodass keine Auskunft erteilt werden konnte. Dies hatte gravierende Folgen: So wurden 56 Prozent dieser Straftaten nicht, 18 Prozent nur unvollständig und etwa 25 Prozent der Straftaten erst zu einem späteren Zeitpunkt und unter deutlich erschwerten Bedingungen aufgeklärt werden. „Die CSU-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass dieser Missstand durch ein neues Gesetz zur digitalen Spurensicherung behoben wird. Der Bundesjustizminister soll endlich handeln, damit die Ermittler bei der Straf- und Terrorbekämpfung bald das Instrumentarium zur Verfügung haben, das sie für eine erfolgreiche Arbeit auch brauchen“, so Herrmann.

Um dieses hochaktuelle Thema anschaulich darzustellen, hat die CSU-Fraktion ein Informationsvideo erstellt. Das Video ist über den YouTube-Channel, den Twitter-Account und die Facebook-Seite der Fraktion abrufbar und auch auf der Internetseite der Landtags-CSU online: www.csu-landtag.de/index.php


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