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Erwin Huber: 10 H-Regelung für Windkraftanlagen stärkt Bürgerbeteiligung

CSU-Fraktion sieht Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gelassen entgegen

04.03.2015

"Ziel der 10 H-Regelung für Windkraftanlagen ist es, den Kommunen beim Windkraftausbau mehr Verantwortung zu geben und somit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu stärken“, verdeutlicht Erwin Huber, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Die Klage gegen 10 H ist daher eine Klage gegen mehr Bürgerbeteiligung.“ Da sie sich im Rahmen der sogenannten Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch bewege, die kommunale Selbstverwaltung stärke und den Ausbau der Windkraft nur teilweise auf andere Genehmigungsgrundlagen stelle, sei sie verfassungskonform. „Der juristische Sturmlauf der Opposition wird ins Leere verwehen“, ist sich Huber sicher.

In Bayern werden bereits 36 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Damit liegt der Freistaat zehn Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Das Ausbauziel der Bayerischen Staatsregierung von 50 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2021 ist nicht gefährdet. „Uns ist wichtig, dass die erneuerbaren Energien und speziell die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen nicht gegen den Willen der Bevölkerung geplant und gebaut werden“, erklärt Huber.

Der Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sieht der CSU-Politiker gelassen entgegen: „Da die Windkraftanlagen immer höher werden und analog zu ihnen auch die Ressentiments in der Bevölkerung mitgewachsen sind, mussten wir die Genehmigung solcher Bauvorhaben den aktuellen Entwicklungen anpassen. Die 10 H-Regelung sieht genügend Ausnahmen vor, die den weiteren Ausbau der Windkraft im Freistaat ermöglichen.“ Wichtigste Ausnahme: Wo es vor Ort einen Konsens der Beteiligten in Gestalt eines Bebauungsplans gibt, können auch geringere Abstände zugelassen werden. Außerdem werden betroffene Nachbargemeinden angemessen eingebunden; ihre Interessen können im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden, wobei nach dem Gesetz auf eine einvernehmliche Festlegung hinzuwirken ist. Darüber hinaus sind bestehende Anlagen nicht von 10 H betroffen – sie genießen Bestandsschutz. Gleiches gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen für geplante und beantragte Anlagen, für die es Vertrauensschutz gebe. Ausnahmen kann es auch für Anlagen in gemeindefreien Gebieten geben.

„Die 10 H-Regelung ist also keine Entscheidung über ein Ja oder Nein zur Windkraft, wie es die Oppositionsfraktionen oft behaupten“, so Huber, „sie ist vielmehr ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Dieses jetzt juristisch anzufechten, ist ein verzweifeltes letztes Aufbäumen der Opposition, das keinen Erfolg haben wird.“

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