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Gudrun Brendel-Fischer: Nicht am Selbstbestimmungsrecht der Frau rütteln – Kopftuch vielfach noch Symbol der Unterdrückung

17.03.2015

„Das Tragen eines Kopftuches ist in vielen Fällen immer noch ein politisch-religiöses Symbol der Unterdrückung von muslimischen Frauen“, erklärt Gudrun Brendel-Fischer, stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „In staatlichen bayerischen Schulen darf nicht am Kopftuchverbot gerüttelt werden“, so Brendel-Fischer weiter.

Die CSU-Abgeordnete ist immer noch überrascht, dass das Bundesverfassungsgericht seine ursprüngliche Haltung zum Kopftuchverbot nun ins Gegenteil verkehrt hat. Bislang gilt das Urteil nur für Nordrhein-Westfalen, wo zwei Lehrkräfte geklagt hatten. Im Freistaat gilt nach wie vor das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, in dem es heißt: „Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist.“

„Das Kopftuch als politisch-religiöses Symbol entspricht genau solch einer Haltung, die nicht mit unseren freiheitlich-demokratisch Überzeugungen – insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen – vereinbar ist“, verdeutlicht Brendel-Fischer. In staatlichen Schulen gibt es für die CSU-Politikerin keinen Platz für solche Symbole der Unterdrückung. „Diese Regelung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2007 überprüft und für korrekt befunden“, so die CSU-Politikerin weiter. „Wer am Kopftuchverbot rüttelt, der rüttelt gleichzeitig am Selbstbestimmungsrecht der Frauen.“


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