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Bernhard Seidenath und Klaus Holetschek: CSU-Fraktion fordert Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz

Erlössituation verbessern - Kompetenzen des Freistaats bei der Krankenhausplanung nicht beschneiden

09.07.2015

„Bayerns Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin auf höchstem medizinischen Niveau versorgt werden“, fordert Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag angesichts der laufenden Verhandlungen über das Krankenhausstrukturgesetz auf Bundesebene. „Dazu gehört, dass die Kompetenzen des Freistaats im Bereich der Kranken-hausplanung nicht beschnitten werden“, betonten Seidenath und Klaus Holetschek, der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege.


In einem Dringlichkeitsantrag fordert die CSU-Fraktion deshalb die Staatsregierung auf, sich bei den Verhandlungen in Berlin für eine weiterhin ausgezeichnete medizinische Versorgung einzusetzen. „Dazu muss die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in den Fokus rücken. Der jetzige Gesetzentwurf würde die schwierige Erlössituation der Krankenhäuser nicht verbessern“, erklärte Seidenath. Deshalb fordern die Gesundheitspolitiker der CSU-Landtagsfraktion die Beibehaltung des Versorgungszuschlags sowie Nachbesserungen beim geplanten Fixkostendegressions-abschlag.

Auch müsse die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung weiter angehoben werden: „Immer mehr Menschen wenden sich bei einem Notfall nicht mehr an ihren Hausarzt, sondern direkt an ein Krankenhaus. Zurzeit erhalten die Krankenhäuser im Durchschnitt nur 32 Euro für eine solche Behandlung. Ein neutrales Gutachten geht allerdings davon aus, dass 126 Euro nötig wären. Hier braucht es dringend Verbesserungen, damit die Versorgungssicherheit bei ambulanten Notfällen weiterhin so umfassend wie bisher gewährleistet werden kann“, erklärte Holetschek.

Nötig ist laut Seidenath auch eine Nachjustierung bei der Qualitätskontrolle: „Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen soll künftig Qualitätskontrollen durchführen. Diese können auch unangemeldet erfolgen. Das ist grundsätzlich gut so. Aus bayerischer Sicht ist aber eine Öffnungsklausel erforderlich, wonach auch andere neutrale Experten, wie zum Beispiel die Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung, solche Qualitätskontrollen durchführen können.“

Da der Freistaat Bayern direkt vom Krankenhausstrukturgesetz betroffen ist, pochen die Gesundheitsexperten der Fraktion auch auf eine Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat. Darüber hinaus fordert die CSU-Fraktion in ihrem Dringlichkeitsantrag Nachbesserungen bei der Laufzeit des geplanten Strukturfonds. Weitere Infos finden Sie im Dringlichkeitsantrag „Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz“ im Anhang.

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