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Thomas Kreuzer: Flächendeckenden Wunsch der Bevölkerung nach Betreuungsgeld nicht ignorieren –

Länder sollen Zahlungen mit Bundesmitteln weiterführen

21.07.2015

„Der Bund muss die ursprünglich für das Betreuungsgeld eingeplanten finanziellen Mittel nun direkt an die Länder weitergeben“, fordert Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. „Bayern wird das Betreuungsgeld mit diesen Mitteln dann selbst weiterzahlen und das erwarte ich auch von den anderen Bundesländern“, macht der CSU-Politiker deutlich. Die Richter in Karlsruhe haben heute nach einem Normenkontrollantrag des rot-grün regierten Bundeslandes Hamburg geurteilt, dass der Bund nicht für die Zahlung des Betreuungsgeldes zuständig sei. „Wird das Betreuungsgeld als Ländersache angesehen, dann wird Bayern die Zahlungen gerne übernehmen“, erklärt Kreuzer. Wenn die finanziellen Mittel vom Bund umverteilt werden, sehen wir genau, welche rot-grün-regierten Bundesländer sich aus der Verantwortung stehlen wollen. Bayern wird seiner Verantwortung für betreuende Mütter und Väter gerecht werden“, unterstreicht der Fraktionsvorsitzende. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, die für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Platz in einer Kinderkrippe oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eingeführt wurde es 2013 auf Betreiben der CSU. „Das Betreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell“, so Kreuzer. „In den ersten fünf Monaten dieses Jahres ist es deutschlandweit über 450.000 Mal bewilligt worden. Der flächendeckende Wunsch in der Bevölkerung nach dem Betreuungsgeld darf auch nach dem heutigen Urteil nicht einfach ignoriert werden.“

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