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Schreyer-Stäblein: Zuwendung nach Art. 2 BayGVFG für Neubau der Brücke über die Bahnlinie München-Wolfratshausen in Ebenhausen / Gemeinde Schäftlarn

27.07.2015

„Das Bayerische Innenministerium hat aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberbayern das Bauvorhaben „Neubau der Brücke im Zuge der Alpenblickstraße über die Bahnlinie, München -Wolfratshausen im Ortsteil Ebenhausen durch die Gemeinde Schäftlarn als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anerkannt“, teilt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL mit.

Das Neubauprojekt dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und wird in das Förderprogramm aufgenommen.  Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1.120.000 Euro sind ca. 394.000 zuwendungsfähig. Hierzu wird nach Art. 2 BayGVFG bei vollständiger Verwirklichung der Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 220.000 Euro in Aussicht gestellt.

„Es freut mich, dass der Freistaat Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden fördert und daher die Gemeinde Schäftlarn beim Neubau der Brücke über die Bahnlinie finanziell unterstützt“, sagte die Stimmkreisabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein.


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