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Erwin Huber: Planungsbüros können aufatmen – Erfolgreiche Landtagsinitiative der CSU-Landtagsfraktion bei Reform des Vergaberechts

11.01.2016

„Mit unserer Landtagsinitiative hat die CSU-Fraktion erfolgreich durchgesetzt, dass bei der aktuellen Reform des Vergaberechts die bayerischen Interessen umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere haben wir damit unseren mittelständischen Planungsbüros in Bayern den Rücken gestärkt, so dass sie sich auch künftig weiter im Wettbewerb behaupten können“, freut sich Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Bayerischen Landtags.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung das Vergaberecht vereinfachen möchte“, erklärt Huber. „Das darf aber nicht dazu führen, dass nur noch Großbüros in den Ballungszentren zum Zug kommen und die mittelständisch geprägte Struktur der bayerischen Ingenieurbüros mit selten mehr als zehn bis 15 Mitarbeitern außen vor bleibt.“ Ein erster Entwurf der Reform hatte vorgesehen, dass der Auftragswert von Planungsleistungen für ein Bauvorhaben zusammengerechnet werden soll. Dadurch würde in vielen Fällen der EU-Schwellenwert überschritten, ab dem Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben we rden müssen. Für kleine Planungsbüros eine aufwendige und teure Hürde. Der jetzige Entwurf orientiert sich wie von der Landtagsfraktion gefordert an der bisherigen Regelung, nach der die Auftragswerte bei der Berechnung der Leistungen getrennt berechnet werden. Die CSU-Landtagsfraktion unterstützt weiterhin das Ziel, die bisher in verschiedenen Regelwerken enthaltenen Vorschriften zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des Schwellenwertes in einer Verordnung zusammenzufassen. „Die Reform des Vergaberechts darf aber nicht gleichzeitig zu mehr Bürokratie für Mittelstand, Staat und Kommunen und höheren Kosten führen“, macht der CSU-Wirtschaftspolitiker deutlich. „Ich freue mich daher sehr, dass die in unserem Antrag formulierten Bedenken in Berlin Gehör gefunden haben und der Entwurf in unserem Sinne geändert wurde.“

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