„Künftig sichert eine gesetzliche Grundlage die Wahlfreiheit der Eltern, ob ihnen der Notenschutz oder ein Zeugnis ohne Hinweis auf die Legasthenie wichtiger ist“, erklärt Kerstin Schreyer-Stäblein, stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende, zum Umgang mit der Lese- und Rechtschreibschwäche an Schulen. Zudem soll es ab Herbst die Möglichkeit geben, Legasthenie durch den Schulpsychologen feststellen zu lassen. So müssen Eltern ihre Kinder nicht mehr zum Kinder- und Jugendpsychiater zerren. Mehr dazu: http://bit.ly/1VUDEyl