Eine „ausgewogene Erweiterung des Begriffs der Familienangehörigen“ wie es in dem Reformentwurf heißt, lehnen Dr. Franz Rieger, Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen Landtag, und Dr. Martin Huber, im Europaausschuss zuständig für Asylfragen, entschieden ab.
„Die Menschen in unserem Land erwarten, dass zuerst die Probleme gelöst werden, die im Land bestehen. Wir haben eine riesige Integrationsaufgabe zu meistern. Die Türen nun wieder ein Stück weit zu öffnen, geht an der Realität vorbei“, erläutert Rieger. Es sei die völlig falsche Zeit, um solche Forderungen aufzustellen. Es sei allerdings anzuerkennen, dass die EU-Kommission im Zuge der Dublin-Reform ein gerechteres System für die Zuteilung von Asylbewerbern, Fristen für die Umverteilung durch die Mitgliedsstaaten und klarer formulierte Rechtspflichten für Asylbewerber einführen will.
„Es braucht klar definierte Rechtspflichten wie die Pflicht zum Verbleib im zuständigen Mitgliedstaat und die räumliche Beschränkung für den Erhalt von materiellen Leistungen. Dies muss auf EU-Ebene geregelt werden und wir sind froh, dass die EU-Kommission dieses Problem endlich anpackt“, so die Abgeordneten.