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Gerhard Waschler: Übertritt an Bayerns Schulen ist begabungsgerecht, ausgewogen und verfassungskonform

07.09.2016

„Das geltende bayerische Übertrittsverfahren nimmt Rücksicht auf unsere Kinder und ihre Begabungen. Zudem ist es verfassungskonform“, stellt Prof. Dr. Gerhard Waschler, bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, in Reaktion auf ein heute veröffentlichtes Gutachten der SPD-Landtagsfraktion fest. „Wir haben im Parlament zuletzt im April über die Thematik diskutiert – mit eindeutigem Ergebnis: Das Übertrittsverfahren in Bayern hat sich bewährt. Das zeigen auch die hohen Zustimmungswerte bei Eltern und Lehrkräften bei den jährlichen Onlinebefragungen. Für uns steht daher fest: Wir geben nicht ohne Not ein ausgewogenes, breit akzeptiertes Verfahren auf!“

 

Insbesondere die von der SPD geforderte Freigabe des Elternwillens ist aus Sicht von Waschler kein gangbarer Weg. „Eine Freigabe des Übertritts führt im differenzierten Schulwesen zu mehr Überforderung, Frustration und Druck bei den Kindern, die nicht begabungsgerecht übertreten – also genau zu dem, was die SPD mit ihren undurchdachten Vorschlägen vermeiden will!“ Darüber hinaus weist Waschler darauf hin, dass die Bildungsgerechtigkeit bei einer Freigabe geschwächt würde. Dies belegen zahlreiche Studien.

Staatsregierung und Landtag haben im Jahr 2009 den Elternwillen gestärkt, ohne die Verbindlichkeit der Übertrittsempfehlung aufzugeben. So liegt die Entscheidung für den Übertritt eines Kindes an das Gymnasium oder an die Realschule bei den Eltern, wenn der Probeunterricht an der angestrebten Schulart in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils mit der Note 4 absolviert wurde. Darüber hinaus werden Eltern und Schüler während der gesamten Übertrittsphase unterstützt durch umfassende Informationsangebote über die vielfältigen Schullaufbahnmöglichkeiten ab der 3. Jahrgangsstufe und intensive Beratungsangebote. Denn im durchlässigen differenzierten Schulwesen stehen Kindern auch nach dem Übertritt zahlreiche Wege offen: Sie können die Schulart wechseln und auf Abschlüssen aufbauen. So erwerben derzeit etwa 40 Prozent der Abiturientinnen und Abiturienten ihre Hochschulzugangsberechtigung über den Weg der beruflichen Bildung.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zuletzt im Jahr 2014 entschieden, dass das Übertrittsverfahren in Bayern verfassungskonform ist. „Einer möglichen Klage der SPD können wir sehr gelassen entgegenblicken“, resümiert Waschler abschließend.

 


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