EuGH-Ausnahmen nutzen – Hervorragende Qualität des Rettungsdienstes in Bayern erhalten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende März entschieden, dass eine europaweite Ausschreibung bei der Vergabe von Notfallrettung und Krankentransportleistungen nicht zwingend erforderlich ist. „Bayern hat einen hervorragenden Rettungsdienst! Damit das so bleibt, wollen wir diese Bereichsausnahme nutzen und die erfolgreichen Strukturen schützen!“, sagt Manfred Ländner, der Vorsitzende des Arbeitskreises für Kommunales, Innere Sicherheit und Sport der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.