Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile: Sondersituation Taufkirchen
Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Taufkirchen im Landkreis München fühlen sich durch das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März - dem sogenannten Alimentationsgesetz - ungerecht behandelt. Im dort geregelten Orts- und Familienzuschlag werden die Beamten in Ortsklasse II bemessen, während die unmittelbaren Nachbargemeinden, die Landeshauptstadt München sowie der Landkreis München in der Ortsklasse VII eingeordnet sind.