Thomas Kreuzer: Keine generellen Ausnahmen am Karfreitag
„Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass bestimmte Feiertage ‚still‘ begangen werden können und daran halten wir aus tiefster Überzeugung fest“, erklärt Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Lediglich für den Karfreitag wurde die Möglichkeit von Ausnahmen angemahnt. Die Fraktion hat das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig geprüft und will keine generellen Ausnahmen von der bestehenden Regelung zulassen.









