CSU-Fraktion sieht Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gelassen entgegen
"Ziel der 10 H-Regelung für Windkraftanlagen ist es, den Kommunen beim Windkraftausbau mehr Verantwortung zu geben und somit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu stärken“, verdeutlicht Erwin Huber, Vorsitzender des Arbeitskreises Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Die Klage gegen 10 H ist daher eine Klage gegen mehr Bürgerbeteiligung.“ Da sie sich im Rahmen der sogenannten Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch bewege, die kommunale Selbstverwaltung stärke und den Ausbau der Windkraft nur teilweise auf andere Genehmigungsgrundlagen stelle, sei sie verfassungskonform. „Der juristische Sturmlauf der Opposition wird ins Leere verwehen“, ist sich Huber sicher.